Fake-Jobs im Homeoffice in der Schweiz erkennen (2026)

Bevor du antwortest

Ein Remote-Job ist Betrug, wenn er Geld von dir verlangt, Geld über dein Bankkonto laufen lassen will oder dich Pakete weiterschicken lässt. In der Schweiz tauchen solche Angebote als Task-Plattformen auf, als Jobs für sogenannte Finanzagenten und, seltener, mit falschen Checks. Ein echter Arbeitgeber zahlt dir Lohn, übernimmt von Gesetzes wegen deine Auslagen für die Arbeit und braucht nie dein Konto für sein eigenes Geld.

Das meiste, was du zu dieser Frage findest, ist für die USA geschrieben. Es schickt dich zur FTC oder zum FBI und redet viel über Checks, die Schweizer Banken kaum noch sehen. Die Lage in der Schweiz unterscheidet sich in drei wichtigen Punkten. Die Betrüger missbrauchen inzwischen die Namen echter Schweizer Firmen. Das Schweizer Strafrecht kann dich für das Weiterleiten von Geld belangen, auch wenn du nicht sicher wusstest, woher es kam. Und gemeldet wird bei deiner Kantonspolizei und beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), wo solche Fälle zusammenlaufen. Wir haben die Warnungen des BACS von 2023 bis 2026, Fallbeschreibungen der Polizei aus Zürich und Freiburg und die Regeln des Bundes zu Lohn und Stellenvermittlung durchgesehen und so geordnet, wie sie dir begegnen.

Was die Schweizer Behörden beobachten

Aus plumpen Maschen sind in rund drei Jahren überzeugende geworden. 2023 beschrieb das BACS die ältere Variante: falsche Hoteljobs, vor allem auf italienischen und griechischen Jobportalen ausgeschrieben, für die Bewerbende im Voraus 300 bis 1000 Euro zahlen sollten, angeblich für eine Schweizer Arbeitsbewilligung oder für eine Kranken- und Unfallversicherung. Die neueren Varianten beginnen in sozialen Medien, per E-Mail oder auf Jobportalen, wechseln dann in eine Messaging-App wie WhatsApp und verlangen erst Geld, wenn die «Arbeit» schon begonnen hat.

Im Juni 2025 gingen beim BACS vermehrt Meldungen zu falschen Jobs ein, die einfache Online-Aufgaben mit flexiblen Arbeitszeiten versprachen, oft im Namen von Händlern wie Manor, Zalando oder About You. Ein Opfer verlor fast CHF 80'000, sein ganzes Erspartes. Im Dezember 2025 beschrieb die Kantonspolizei Zürich auf ihrer Fallseite bei cybercrimepolice.ch Bewerbende, die Ausweiskopien und Bankdaten über einen Chat schickten, einen professionell wirkenden Arbeitsvertrag erhielten und für die Zahlungen des Jobs ein neues Bankkonto oder eine Krypto-Wallet eröffnen sollten.

Die neueste Variante, die das BACS im März 2026 beschrieb, ist am schwersten zu erkennen. Die Betrüger suchen sich eine Firma aus, die tatsächlich im Handelsregister steht, aber keine Website hat, bauen ihr mit den Angaben aus dem Register eine Website und schreiben ihre Stellen auf seriösen Jobportalen und sogar in gedruckten Zeitungen aus.

Text des BACS zu falschen Jobangeboten im Namen echter Schweizer Firmen: Betrüger nehmen eingetragene Firmen ohne Website, bauen eine falsche Website auf einer erst wenige Tage alten Domain, meist für Logistikfirmen und Jobs von zu Hause.
Die Beschreibung des BACS zu gefälschten Job-Websites für echte, im Handelsregister eingetragene Schweizer Firmen. Quelle: bacs.admin.ch, abgerufen am 19. Oktober 2026.

Die Stellen auf diesen Websites liegen hinter einem Passwort, das Bewerbende erst nach der Bewerbung bekommen. So bleibt draussen, wer nachprüfen will, auch die Behörden. Die Bewerbenden sollten die Messaging-App Element installieren und Lebenslauf, Referenzen und Diplome hochladen. In einem Fall verlangte der «Arbeitgeber», dass die Person Cryptonow-Gutscheine für bis zu CHF 2500 kauft, und versprach, das Geld später zurückzuzahlen. Laut BACS ist das eigentliche Ziel noch nicht ganz klar, doch am Ende halten die Betrüger so oder so einen vollständigen Satz persönlicher Dokumente in der Hand.

Im Juni 2026 warnte das BACS Stellensuchende vor drei weiteren Tricks: ein gefälschtes Login-Fenster, getarnt als Kalendereinladung für ein telefonisches Interview, ein Inserat einer angeblichen «Schweizer Sozialhilfe», das Paketarbeit von zu Hause anbot und Ausweisfotos und die Wohnadresse verlangte, und ein Personalvermittler auf LinkedIn, dessen Programmiertest Schadsoftware installierte.

Zur Grössenordnung: Die Schweizer Polizei registrierte 2025 laut Bundesamt für Statistik 54'247 Straftaten der Cyber-Wirtschaftskriminalität mit 36'572 geschädigten Personen. Das umfasst jede Art von Online-Betrug und nur die Fälle, die bei der Polizei landeten, und die veröffentlichten Zahlen weisen falsche Jobs nicht gesondert aus. Hinter all der Vielfalt bewegt sich das Geld aber nur auf drei Wegen.

Schema dreier Fake-Jobs. Finanzagent: fremdes Geld kommt auf dein Konto, du leitest es weiter, die Spur führt zu dir. Falscher Check: du zahlst die Überzahlung zurück, der Check platzt. Task-Scam: du zahlst Gebühren, ausbezahlt wird nie.
Wie das Geld bei den drei häufigsten falschen Remote-Jobs fliesst, zusammengestellt aus Warnungen des BACS und der Kantonspolizeien Zürich und Freiburg.

So funktionieren Task-Scams

Ein Task-Scam bezahlt dich mit Zahlen auf dem Bildschirm und kassiert echtes Geld. Es geht um Arbeiten, die das BACS immer wieder aufzählt: Bewertungen schreiben, Produkte kaufen, Modeartikel empfehlen, Apps testen. Nach der Anwerbung wirst du auf eine Plattform geschickt, die angeblich deinen Lohn und deine Boni verwaltet. Dein Verdienst wird dort gutgeschrieben und nirgends sonst.

Die Beschreibungen des BACS aus den Jahren 2023 und 2026 zeigen, was danach passiert. Die Gratis-Aufgaben gehen schnell aus. Damit du ohne Warten weitermachen kannst, sollst du eine kleine Gebühr für neue Aufgaben zahlen. Willst du dir deinen Verdienst auszahlen lassen, taucht eine neue Gebühr auf, dann noch eine, bis du aufhörst. In einer Variante darfst du anfangs kleine Beträge abheben, was Vertrauen schafft. Dann heisst es, dein Gewinn sei für einen «Super-Bonus» zu tief, ausser du zahlst eigenes Geld ein, während falsche Kolleginnen und Kollegen in einer WhatsApp-Gruppe von ihren riesigen Boni schwärmen. Jede Einzahlung landet nur auf dem falschen Guthaben, und die Forderungen wachsen mit jeder Runde.

Der Fall mit den CHF 80'000 aus dem Jahr 2025 folgte genau diesem Drehbuch. Dem Opfer wurde Remote-Arbeit für ein angebliches Reisebüro angeboten: Reisen zusammenstellen und dafür Provisionen kassieren. Die Provisionen erschienen auf der Plattform, liessen sich aber nie auszahlen. Jeder Versuch verlangte eine Einzahlung, um die Auszahlung «freizuschalten», und jede Einzahlung brachte eine neue Gebühr. Das ging fünf Monate so. Eine weitere falsche Plattform, angeblich zum Bewerten von Apps, versprach den Lohn in einer Kryptowährung.

Eine erste kleine Auszahlung beweist also nichts. Auch das gehört zum Plan, und genau das bringt Leute dazu, die grösseren Beträge danach zu zahlen. Die zweite Art von Fake-Job verlangt dagegen nie Geld von dir, sie benutzt stattdessen dein Bankkonto.

Finanzagenten-Jobs: wenn dein Konto der Job ist

Bei einem Finanzagenten-Job, auf Englisch «Money Mule», landet Geld von Fremden auf deinem Konto, du behältst eine kleine Provision und schickst den Rest weiter, oft ins Ausland. Laut der Seite des BACS zu Finanzagenten stammt das Geld meist aus Straftaten. Die Kantonspolizei Freiburg beschreibt die Inserate: verlockende Angebote auf Online-Plattformen und Kleinanzeigenseiten für Stellen als «Finanzagent», die keine besondere Ausbildung oder Fähigkeiten verlangen.

Bei dieser Masche riskierst du nicht nur einen Verlust, sondern ein Strafverfahren. Art. 305bis des Strafgesetzbuchs bestraft, wer die Ermittlung der Herkunft von Geld vereitelt, das, «wie er weiss oder annehmen muss», aus einem Verbrechen stammt. Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Der Haken steckt in den Worten «annehmen muss»: Das Gesetz fragt nicht nur, ob du es wusstest, sondern auch, ob du es hättest vermuten müssen. Ein Job, der dich dafür bezahlt, das Geld von Fremden zu verschieben, ist genau die Lage, in der diese Frage gestellt wird.

Das ist keine Theorie. An einer europäischen Aktion gegen Finanzagenten im Herbst 2018, koordiniert von Europol und für die Schweiz vom Bundesamt für Polizei fedpol, beteiligten sich zehn kantonale Polizeikorps. Allein die Kantonspolizei Zürich ermittelte 31 Finanzagenten, die für kriminelle Gruppen über CHF 650'000 verschoben hatten, und eröffnete gegen sie Strafverfahren wegen Mithilfe zur Geldwäscherei. Angeworben worden waren sie mit hohem Lohn, Homeoffice und flexiblen Arbeitszeiten, über gewöhnliche Jobportale und gefälschte Firmenwebsites. Der Rat der Polizei von damals gilt noch heute: Ein seriöser Arbeitgeber lädt dich in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch ein und verlangt nie, dass du dein Privatkonto für seinen Zahlungsverkehr zur Verfügung stellst. Die Polizei fasste es in drei Worten zusammen: im Zweifelsfall verzichten.

Zwei Varianten funktionieren gleich. Bei der ersten taucht unerwartet Geld auf deinem Konto auf, und jemand behauptet, es sei ein Irrtum, und bittet dich, es weiterzuschicken. Bei der zweiten nimmst du statt Geld Pakete entgegen und leitest sie weiter. Das BACS bringt solche Paketjobs mit Geldwäscherei über das Weiterversenden von Waren in Verbindung und warnt, dass die dabei gesammelten Ausweiskopien dazu dienen können, mit gestohlenen Kreditkarten teure Ware zu bestellen.

Falsche Checks, und warum du hier kaum einen siehst

Amerikanische Ratgeber widmen falschen Checks viel Platz. In der Schweiz sind sie selten: Das BACS hielt 2024 fest, dass es in jenem Jahr bis dahin erst eine einzige Meldung zu Checkbetrug erhalten hatte, weil hier kaum noch jemand Checks nutzt. Der Ablauf ist einfach. Du erhältst einen Check über mehr, als dir zusteht, und sollst die Differenz zurücküberweisen, bevor er gutgeschrieben ist. Die Seite des BACS zum Überzahlbetrug warnt, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis die Bank sicher weiss, ob ein Check gedeckt ist, und dass du gegenüber der Bank in der Regel haftest, wenn er platzt.

Die Schweizer Versionen behalten die Idee und ersetzen den Check: Gutscheine, die du jetzt kaufst und später zurückbezahlt bekommen sollst, wie im Cryptonow-Fall, oder Ausrüstung, die du selbst bezahlst, mit dem Versprechen einer Rückerstattung. Das Schweizer Arbeitsrecht macht diese zweite Forderung schon für sich zum Warnzeichen. Nach dem Obligationenrecht muss dein Arbeitgeber dir die Geräte und das Material für die Arbeit stellen, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist (Art. 327 OR). Er muss dir ausserdem alle Auslagen ersetzen, die durch die Arbeit notwendig entstehen (Art. 327a OR), und eine Abrede, dass du diese Auslagen selbst trägst, ist nichtig. Unser Ratgeber, ob dein Arbeitgeber dein Homeoffice bezahlen muss, zeigt, was das für einen Arbeitsplatz zu Hause bedeutet. Um Betrug zu erkennen, reicht die Regel: Ein echter Arbeitgeber lässt dich nicht zahlen, damit du anfangen darfst. Das führt zur Frage, was ein echter Job dich überhaupt kosten darf.

Was ein echter Job dich im Voraus kosten darf

Beim Arbeitgeber nichts. Bei einer Stellenvermittlung sehr wenig, und nur zu festen Bedingungen. Das Arbeitsvermittlungsgesetz erlaubt privaten Vermittlern, von dir eine Einschreibegebühr und eine Vermittlungsprovision zu verlangen, die Provision aber erst, wenn ihre Vermittlung zu einem unterschriebenen Arbeitsvertrag geführt hat. Die Gebührenverordnung deckelt beides: die Einschreibegebühr auf CHF 45, pro Vermittlungsauftrag nur einmal, und die Provision auf 5 Prozent deines ersten Bruttojahreslohns, plus Mehrwertsteuer.

Vorabkosten, logarithmische Skala: echter Arbeitgeber CHF 0, bewilligte Vermittlung höchstens CHF 45, falsche Hoteljobs EUR 300 bis 1000, falsche Schweizer Firma: Gutscheine bis CHF 2500, Task-Plattform: fast CHF 80'000 bei einem Opfer.
Was man vor dem ersten Lohn von dir verlangen kann: die gesetzlichen Grenzen neben Beträgen aus Betrugsmeldungen ans BACS. Quellen: GebV-AVG und BACS, 2023 bis 2026.

Wer regelmässig Stellen vermittelt, braucht eine Bewilligung des kantonalen Arbeitsamts und für die Vermittlung über die Grenze zusätzlich eine des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Wer ohne Bewilligung vermittelt, riskiert eine Busse bis zu CHF 100'000. Das SECO führt zusammen mit den Kantonen ein Verzeichnis der bewilligten Vermittler mit über 7400 Firmen. Dort kannst du prüfen, ob ein «Recruiter», der Geld will, überhaupt eine Bewilligung hat.

Gemessen an diesen Grenzen liegt jede Gebühr, die ein Fake-Job verlangt, ausserhalb der Regeln: eine «Bearbeitungsgebühr» vor jedem Vertrag, eine Bewilligungsgebühr an einen Fremden, ein Gutschein, den du zurückerstattet bekommen sollst, eine Einzahlung, um deinen Lohn freizugeben. Will jemand vor deiner ersten Lohnabrechnung Geld von dir, hast du deine Antwort. Schwieriger sind die Angebote, die noch kein Geld verlangen, und dort helfen die folgenden Warnzeichen.

Warnzeichen, in der Reihenfolge, in der sie auftauchen

Selten zeigt ein Betrug alle Zeichen auf einmal, und sie tauchen meist ungefähr in dieser Reihenfolge auf, vom ersten Inserat bis zur ersten Zahlung. Die Liste stützt sich auf die Warnungen des BACS und die beiden Polizeifälle oben.

  • Der Lohn passt nicht zur Arbeit. Ungewöhnlich hohe Einnahmen für Bewertungen, App-Tests oder «flexible» Aufgaben von zu Hause.
  • Der Chat wechselt den Ort. Der Kontakt beginnt auf einem Jobportal oder in sozialen Medien und verlagert sich dann auf WhatsApp, Telegram oder Element.
  • Es gibt kein echtes Vorstellungsgespräch. Nur einen Chat oder einen «Termin», der sich als Login-Seite entpuppt.
  • Dokumente vor dem Angebot. Das BACS rät, Ausweiskopien und Bankdaten erst zu teilen, wenn du ein Stellenangebot hast.
  • Du sollst für die Zahlungen des Jobs ein neues Konto oder eine Krypto-Wallet eröffnen.
  • Geld kommt vor der Arbeit, oder du sollst Geld oder Pakete weiterleiten.
  • Du zahlst, um zu arbeiten. Gebühren, Einzahlungen, Gutscheine, Kosten zum «Aktivieren» oder «Freigeben».
  • Dein Lohn existiert nur auf einer Website. Das Gesetz sieht Lohn in gesetzlicher Währung vor, sofern nichts anderes verabredet ist, mit einer schriftlichen Abrechnung.
  • Die Website der Firma ist erst wenige Tage alt, oder ihre Stellenseite verlangt ein Passwort.
  • Für einen Test sollst du Code aus einem privaten Repository ausführen oder einen Befehl einfügen.

Ein einzelnes Zeichen kann einen harmlosen Grund haben. Zwei oder drei zusammen, und vor allem jede Bitte um Geld oder um dein Konto, sollten das Gespräch beenden.

So prüfst du ein Angebot, das echt sein könnte

Die beste Prüfung kostet dich einen Anruf. Such die offizielle Website der Firma selbst, nicht über den Link in der Nachricht, und ruf die dort angegebene Nummer an, um zu fragen, ob es die Stelle gibt. Das rät das BACS selbst, und es bringt mehr, als zwischen den Zeilen eines Inserats zu lesen.

Vorsicht beim Handelsregister. Ein Eintrag beweist, dass es eine Firma gibt, nicht, dass sie die Stelle ausgeschrieben hat. Die Masche von 2026 baute gerade auf eingetragenen Firmen ohne eigene Website auf. Ein echter Registereintrag plus eine brandneue Website plus Kontakt nur per Chat-App ist also das Muster, auf das du achten solltest, keine Beruhigung. Bei Vermittlern zeigt dir das Verzeichnis des SECO, ob sie eine Bewilligung haben.

Übersteht das Angebot diese Prüfungen, verlang ein Telefon- oder Videogespräch mit einer namentlich genannten Person und einen schriftlichen Vertrag, der den Arbeitgeber und deinen Lohn in Franken nennt. Lehnt die Gegenseite ab oder setzt dich unter Zeitdruck, nimm das als Antwort.

Wenn du schon geantwortet, bezahlt oder Geld weitergeleitet hast

Handle noch am selben Tag. Stopp alle Zahlungen und Überweisungen und antworte nicht mehr. Die Kantonspolizei Freiburg rät: Bist du gerade dabei, Geld weiterzuleiten, hör einfach auf und schieb gegenüber deinem «Arbeitgeber» administrative oder technische Probleme vor, statt zu diskutieren.

Ruf sofort deine Bank an. Laut BACS kann die Bank eine Zahlung unter Umständen noch stoppen, wenn du schnell bist. Die Kantonspolizei Zürich rät, alle betroffenen Konten und Karten sperren zu lassen und jedes Passwort zu ändern, das du für die Bewerbung oder fürs E-Banking benutzt hast. Eine kurze Nachricht hilft dir, unter Stress das Richtige zu sagen:

Ich melde einen möglichen Betrug auf meinem Konto [IBAN]. Am [Datum] habe ich CHF [Betrag] von [Absender] erhalten, und am [Datum] habe ich auf Anweisung eines angeblichen Arbeitgebers CHF [Betrag] an [Empfänger] überwiesen. Ich bitte darum, hängige Überweisungen zu stoppen, Konto und Karte wenn nötig zu sperren und mir mitzuteilen, was es für meine Anzeige bei der Polizei braucht.

Bewahr alles auf: das Inserat, E-Mails, Chats, Verträge, Screenshots der Plattform und deine Zahlungsbelege. Dann erstatte Anzeige bei deiner Kantonspolizei. Die Kantonspolizei Zürich bittet, sich vorher telefonisch anzumelden, und das BACS verweist auf Suisse ePolice, wo du den nächsten Polizeiposten findest. Erstatte auch Anzeige, wenn du selbst Geld weitergeleitet hast. Das BACS sagt es ausdrücklich: Wer unwissentlich als Finanzagent gehandelt hat, sollte die Tat trotzdem bei der Polizei anzeigen. Du kannst den Fall zudem über das Meldeformular des BACS melden. Wurde eine Kontonummer (IBAN) missbraucht, kann das BACS sie an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

Rechne danach mit einem zweiten Versuch. Betrüger melden sich bei Leuten, die schon Geld verloren haben, mit falschen Angeboten zur «Rückgewinnung», und beim BACS waren davon bis Ende Dezember 2025 462 Meldungen eingegangen, gegenüber 91 im ganzen Vorjahr. Die Betrüger versprechen, dein Geld gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen, geben sich manchmal als Europol, Interpol oder sogar als BACS aus oder benutzen die Finanzmarktaufsicht FINMA als Köder. Der Rat des BACS ist kurz: Zahl nie im Voraus, um verlorenes Geld zurückzubekommen.

Echte Remote-Jobs finden

Echte Remote-Jobs wirken neben den Betrugsmaschen langweilig: ein Arbeitgeber mit einem Namen, den du anrufen kannst, ein Vertrag, ein Lohn in Franken und ein Gespräch mit einem Menschen. Die Stellen oben eignen sich gut, um zu vergleichen, was ein echtes Angebot enthält. Arbeitest du in der Informatik, sind unsere Software-Engineering-Jobs ein weiterer guter Startpunkt, und für jede einzelne Stelle gilt dieselbe Regel: Um angestellt zu werden, musst du nie etwas bezahlen, weiterleiten oder installieren.

Häufige Fragen

Kann ein Recruiter auf LinkedIn ein Betrüger sein?
Ja. Im Juni 2026 beschrieb das BACS eine IT-Fachperson, die über LinkedIn ein Stellenangebot erhielt, teils sogar von einem gehackten, echt wirkenden Profil. Für den technischen Test sollte sie Befehle aus einem privaten GitHub-Repository ausführen, und dieser Code installierte Schadsoftware, die gespeicherte Logins, Browser-Cookies und Krypto-Wallets ausliest. Führe nie Code oder Befehle von jemandem aus, den du nicht überprüft hast, und brich ab, sobald dein Virenschutz oder Browser warnt.
Was tun, wenn irrtümlich Geld auf meinem Konto landet und ich es weiterleiten soll?
Schick nichts weiter und brich jeden Kontakt ab. Das BACS führt das als Variante des Finanzagenten-Betrugs auf: Das Geld stammt von einem Opfer, und wer es weiterleitet, wird Teil der Kette. Informiere stattdessen deine Bank und die Polizei über die Zahlung.
Ist Lohn in Kryptowährung in der Schweiz erlaubt?
Das Obligationenrecht sieht vor, dass der Lohn in gesetzlicher Währung ausbezahlt wird, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist, und dass du eine schriftliche Abrechnung bekommst. Ein Lohn in Krypto ist also nicht grundsätzlich verboten, aber ungewöhnlich. Ein Job, bei dem dein Lohn nur als Guthaben auf einer Website existiert und du Krypto einzahlen musst, um ihn herauszuholen, folgt dem Muster eines Task-Scams.
Ist ein Stelleninserat auf einem grossen Jobportal oder in der Zeitung sicher?
Nicht allein deshalb. Das BACS fand 2026 gefälschte Inserate auf seriösen Jobportalen und zum ersten Mal auch im Stellenteil gedruckter Zeitungen. Wo ein Inserat erscheint, sagt nichts darüber, wer es aufgegeben hat. Prüf die Firma selbst, über eine Telefonnummer auf ihrer eigenen, schon länger bestehenden Website, bevor du Unterlagen schickst.

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